Ihr Unternehmen kann je nach Umsatz von der Umsatzsteuer befreit sein: Prüfen Sie die Schwellenwerte für die Umsatzsteuerbefreiung in Europa.Ab welcher Umsatzhöhe muss sich Ihr Unternehmen in seinem Land für die Umsatzsteuer registrieren lassen und Umsatzsteuer einziehen und abführen? Jedes EU-Land wendet einen anderen Schwellenwert für die Umsatzsteuer-Grundfreigrenze an. Wie hoch sind die Schwellenwerte der Umsatzsteuerregistrierung im Jahr 2022 in der EU, praktische Auswirkungen, von der Anwendung der Schwellenwerte betroffene Unternehmen und weiteres. Wir erklären Ihnen alles.
Schwellenwerte für die Umsatzsteuerregistrierung in der EU
Die in den Ländern der Europäischen Union (EU) geltenden Schwellenwerte für die Umsatzsteuerregistrierung sind im Jahr 2022 wie folgt:
| Code | Mitgliedstaat | Schwellenwert für die MwSt.-Registrierung |
|---|---|---|
| AT | Österreich | 35.000 € |
| BE | Belgien | 25.000 € |
| BG | Bulgarien | 50.000 BGN (ca. 25.557 €) |
| CY | Zypern | 15.600 € |
| CZ | Tschechische Republik | 1.000.000 CZK (ca. 39.526 €) |
| DE | Deutschland | 22.000 € |
| DK | Dänemark | 50.000 DKK (ca. 6718 €) |
| EE | Estland | 40.000 € |
| EL | Griechenland | 10.000 € |
| ES | Spanien | 1€ |
| FI | Finnland | 15.000 € |
| FR | Frankreich | 85.800 € für Waren und 34.300 € für Dienstleistungen. |
| HR | Kroatien | 300.000 HRK (ca. 39.845 €) |
| HU | Ungarn | 12.000.000 HUF (ca. 33.865 €) |
| IE | Irland | 75.000 € für Waren und 37.500 € für Dienstleistungen. |
| IT | Italien | 65.000 € |
| LT | Litauen | 45.000 € |
| LU | Luxemburg | 35.000 € |
| LV | Lettland | 40.000€ |
| MT | Malta | 35.000 € / 24.000 € / 14.000 € |
| NL | Niederlande | 20.000 € |
| PL | Polen | 200.000 PLN (ca. 44.510 €) |
| PT | Portugal | 25.000 € |
| RO | Rumänien | 300.000 RON (ca. 60.740 €) |
| SE | Schweden | 30.000 SEK (ca. 2831 €) |
| SI | Slowenien | 50.000 € |
| SK | Slowakei | 49.790 € |
Warum sind die Umsatzsteuerschwellen in der EU unterschiedlich? (EU)
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 sieht vor, dass Länder kleinen Unternehmen eine Umsatzsteuerbefreiung gewähren können.- Der in der EU-Richtlinie vorgesehene Standardschwellenwert für die Umsatzsteuerbasisbefreiung liegt bei 5.000 Euro.
- Es ist auch vorgesehen, dass Länder innerhalb der in der Richtlinie festgelegten Grenzen und Bedingungen und nach Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses die Anwendung eines höher abweichenden Schwellenwerts beantragen können (siehe in der Tabelle oben).
Wozu dienen diese Umsatzsteuerschwellen?
Vorteile: Unternehmen mit Umsatzsteuergrundfreibetrag stellen ihren Kunden Rechnungen ohne Steuern aus. Sie nehmen keine Mehrwertsteuer ein und führen sie auch nicht ab. Sie müssen sich daher in ihrem Land nicht für die Umsatzsteuer registrieren lassen. Nachteil: Unternehmen, die im Rahmen der Umsatzsteuer-Grundfreigrenze tätig sind, können die Umsatzsteuer auf den Kauf von Waren und Dienstleistungen, die sie für ihre Tätigkeit erwerben, nicht abziehen oder zurückfordern .Die Unternehmen, deren Umsatz den Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung in ihrem Land nicht überschreitet, können ihre Rechnungen steuerfrei ausstellen. Da sie nicht für die Umsatzsteuer registriert sind, können sie die Umsatzsteuer weder einziehen, noch abführen, noch abziehen oder zurückfordern.
Achtung: Diese Schwellenwerte gelten nicht für ausländische Unternehmen!
Unternehmen, die in einem Land, in dem sie nicht ansässig sind, Mehrwertsteuer schulden, können nicht von der lokalen Schwelle für die Umsatzsteuer-Grundfreigrenze profitieren. Mit anderen Worten: Diese Schwellenwerte gelten nur für Unternehmen in dem Land, in dem sie ansässig sind. Beispiel : Ein französisches Unternehmen tätigt steuerpflichtige Umsätze, für die es die Mehrwertsteuer in Italien schuldet. Der Umsatz des Unternehmens auf dem italienischen Markt liegt unter dem Schwellenwert für die italienische MwSt.-Basisfreigrenze. Obwohl das französische Unternehmen einen Umsatz erzielt, der unter dem lokalen Schwellenwert für die MwSt.-Basisfreigrenze liegt, ist das Unternehmen nicht in Italien ansässig, sodass der Schwellenwert auf das Unternehmen nicht anwendbar ist. Das Unternehmen muss sich also in Italien für die Umsatzsteuer registrieren lassen, um die eingenommene Umsatzsteuer zu erklären und abzuführen, kommt aber in keinem Fall in den Genuss der Umsatzsteuergrundfreigrenze.Unternehmen, die in Ländern, in denen sie nicht ansässig sind, steuerpflichtige Umsätze tätigen, für die sie die Mehrwertsteuer schulden, können nicht in den Genuss der Umsatzsteuer-Grundfreigrenze kommen. Sie müssen sich zwingend in diesen Ländern für die Mehrwertsteuer identifizieren, um dort ihre Umsatzsteuerpflichten zu erfüllen.
Weiterführende Informationen
Lesen Sie unseren MwSt-Leitfaden, um Ihre MwSt-Verpflichtungen in Europa zu verstehen.
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